Home Wissensblog Finanzbuchhaltung Die Lagerabgangsmethode ändern

Die Lagerabgangsmethode ändern

Die von Ihnen gewählte Lagerabgangsmethode hat Einfluss auf die Wertermittlung der Einstandspreise und Herstellkosten Ihrer Produkte. Bei notwendigen Änderungen der Vorgaben, oder auch bei einem Wechsel von Fremd- auf Eigenfertigung, kann eine Änderung der Bewertungsgrundlage nach sich ziehen. Hier hat der Gesetzgeber jedoch Bedingungen formuliert.

Eine Lagerabgangsmethode: Was ist das?

Prinzipiell gilt das Einzelbewertungsprinzip. Das bedeutet: Bei der Inventur müssen Sie jeden Gegenstand Ihres Unternehmens in die Hand nehmen und bewerten. Besonders bei Gütern am Lager ist der Aufwand jedoch unverhältnismäßig hoch, weshalb der Gesetzgeber verschiedene Bewertungsvereinfachungsverfahren gestattet.

Eine Variante davon sind die Verbrauchsfolgeverfahren. Diese gehen von der Vorstellung aus, dass gleichartige Lagergüter in einer vorher bestimmten Reihenfolge ins Lager kommen und wieder entnommen werden (Verbrauchsfolgefiktion).

Das HGB erlaubt das Lifo- sowie das Fifo-Verfahren (§ 256 HGB). Das EStG gestattet nur noch das Lifo-Verfahren (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG).

Fifo

(First in, first out)

Güter, die zuerst ans Lager genommen werden, werden zuerst verbraucht.

Diese Verbrauchsfiktion ist denkbar bei verderblichen Gütern wie Lebensmitteln. Die älteren Güter müssen zuerst verbraucht werden, die zuletzt eingelagerten Güter kommen später an die Reihe.

Die Folgen für die Steuerpflicht: Steigen die Preise für Ihre Lagergüter, so wachsen die Aktivposten Ihrer Bilanz. Ihr Gewinn wird größer, die Steuerverbindlichkeit nimmt zu.

Lifo

(Last in, first out)

Güter, die zuerst ans Lager kommen, werden zuletzt verbraucht.

In der Praxis ist vorstellbar, dass ältere, preislich günstigere Lieferungen räumlich weiter hinten im Lager stehen, während neuere Güter zu höheren Preise weiter vorne eingelagert werden und direkt in den Verbrauch kommen. Die älteren, günstigeren Güter bleiben zurück.

Die Folgen für die Steuerpflicht: Steigen die Preise für die Güter am Lager, wächst die Passivseite Ihrer Bilanz. Der Gewinn und Ihre Steuerverbindlichkeit nehmen ab.

Infrage kommen außerdem

Die Durchschnittsbewertung

Gleichartige Güter werden zu einer Gruppe zusammengefasst und mit einem Durchschnittswert angesetzt.

Bei instabilen Beschaffungs- und Produktionskosten entsteht ein rechnerisch stabiler, durchschnittlicher Wert.

Die Folgen für die Steuerpflicht: Ob die Preise insgesamt steigen oder fallen – der Bilanzausweis und Ihre Steuerpflicht gehen im Gleichschritt mit.

Bewertung zum Festwert

Güter, die regelmäßig ersetzt werden und die für den Gesamtwert des Unternehmens unerheblich sind, werden zu einem festgelegten Wert angesetzt. Denken Sie etwa an Güter wie Büroklammern. Der Bestand dieser Güter unterliegt hinsichtlich der Größe, des Werts und der Zusammensetzung geringen Veränderungen (§ 256 HGB sowie R 6.8 EstR, § 5 Abs. 1 EStG, R 5.4 Abs. 3 EStR und H 5.4 (Festwert) EStH).

Weshalb sollte jemand die Lagerabgangsmethode ändern wollen?

Materielle Richtigkeit

Die Wahl der Lagerabgangsmethode unterliegt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Demnach sollen die Bücher materiell richtig geführt werden. Widerspricht die bestehende Lagerabgangsmethode der Realität, ist dies ein Grund für eine Anpassung.

Vereinheitlichung, Vereinfachung

Im Zuge einer Vereinheitlichung und Kosten­senkung ist es vorstellbar, dass Unternehmen generell auf eine einheitliche Bewertungsform umstellen, etwa auf die Durchschnittsbewertung.

Differenzierte Information

Das Handelsrecht lässt das Fifo-Verfahren zu, anders als das Steuerrecht. Für Unternehmen der Lebensmittelbranche oder anderen Unternehmen, die mit verderblichen Gütern arbeiten, kann es jedoch interessant sein, die tatsächliche Verbrauchsfolge auch in ihren Büchern niedergelegt zu sehen. In einem solchen Fall würden sich Unternehmen für eine Differenzierung entscheiden.

Was spricht gegen eine Anpassung der Lagerabgangsmethode?

Die Wahl der Methode liegt grundsätzlich in der Entscheidungsfreiheit der Unternehmen – sofern kein Ausnahmefall vorliegt (§ 252 Abs. 2 HGB) und der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit erfüllt ist (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Grundsatz der Bilanzkontinuität

Mit Blick auf das HGB unterscheidet man zwei Ausprägungen: die Kontinuität in der Form sowie die materielle Bilanzkontinuität, also die stetige Bewertungspraxis (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Im Steuerrecht ergibt sich die Kontinuität aus dem Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 I EStG).

Eine Änderung der Methode muss sachlich begründet werden können. Unternehmen sind bei einer einmal getroffenen Wahl an diese gebunden.

Lagerbewertung in der Praxis

Mit der App Costing Method 365 können Sie die Lagerabgangsmethode Ihrer Güter jederzeit verändern. Zugleich bleiben die vollständigen Kosten­­informationen in den Artikelposten sowie die historischen Artikelinformationen erhalten. Bei der Betriebsprüfung sind Sie deshalb vollständig auskunftsfähig.

Costing Method 365 wurde für den Einsatz in Kombination mit Microsoft Dynamics 365 Business Central entwickelt, um Kunden die Möglichkeit zu geben, auf flexible und einfache Weise die Lagerabgangsmethoden ihrer Artikel nach der ersten Einrichtung erneut festzulegen.

Diese Inhalte könnten Sie auch interessieren