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Schwimmende oder rollende Ware bilanzieren

Ein Verkäufer hat Ware auf den Weg gebracht: eine Ladung T-Shirts ist unterwegs. Dank der Feiertage kurz vor dem Jahreswechsel wird die Lieferung allerdings nicht mehr im alten Jahr beim Käufer eintreffen.

Wie ist so ein Fall bilanziell einzuordnen? Wer übernimmt die Haftung, falls die Ware Schaden nimmt oder verloren geht?
Dies hängt davon ab, wie Sie die Lieferbedingungen aushandeln. Wir haben die wichtigsten Varianten aufgelistet.

Schwimmende Ware buchen – der Standardfall

Der Verkäufer bringt die T-Shirts am 27.12. auf den Weg. Wegen der Feiertage um den Jahreswechsel kommt die Ware erst am 4.1. des neuen Jahres beim Kunden an. Separate Vereinbarungen über den Eigentumsübergang haben die beiden Vertragspartner nicht getroffen.

Handelsrecht

Laut Handelsrecht müssen Kaufleute am Ende des Geschäftsjahres ihre Vermögensgegenstände bilanzieren (§§ 240, 242 HGB). Hat der Vertragspartner die tatsächliche Herrschaft über die Lieferung, ist sie ihm zuzurechnen. Falls keine anderen vertraglichen Regelungen vorliegen, bestimmt der § 446 BGB, dass mit der Übergabe der verkauften Ware die Gefahr auf den Käufer übergeht. Im Sinne des Handelsrechts hat der Gefahrenübergang auf den Käufer K demnach bereits stattgefunden. Er ist der Eigentümer.

Steuerrecht

Laut Steuerrecht ist die Lieferung demjenigen zuzurechnen, der die Verfügungsmacht daran besitzt (§ 39 AO). Die Verfügungsmacht besitzt, wer die volle körperliche und wirtschaftliche Sachherrschaft innehat. Steuerrechtlich hat der Käufer am 31.12. noch keine Verfügungsmacht über die Lieferung. Für seine Steuerbilanz muss er deshalb eine Forderung erfassen. Weder beim Verkäufer noch beim Käufer wird die Lieferung bilanziert.

Umsatzsteuer

Mit Blick auf die Umsatzsteuer / Vorsteuer gilt: Auf der Seite des Verkäufers V gilt die Steuerpflicht, sobald die Beförderung durch den Verkäufer oder eines Dritten beginnt – und zwar im Falle der Soll-Versteuerung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass damit die Leistung erbracht ist.

Der Käufer K darf die Vorsteuer abziehen,

  • wenn die T-Shirts geliefert wurden und er eine Rech­nung erhalten hat
  • oder wenn die Rech­nung vorliegt und er eine Anzahlung geleistet hat.

Incoterms: Weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen

Jenseits dieses Standardfalls können Kaufleute abweichende Vereinbarungen treffen. Gerade im internationalen Handel profitieren Kaufleute von den sogenannten „Incoterms“, den „International Commercial Terms“. Der Auftrag dieser Vereinbarungen liegt darin, eine weltweit einheitliche Basis für die Auslegung von Kauf- und Lieferverträgen zu legen.

Wir stellen Ihnen die vier zentralen Typen vor:

EX Works / ab Werk

Im Abholfall (EXW) muss der Verkäufer die Lieferung an einem vereinbarten Ort zur Abholung bereithalten. Das bedeutet: Die Ware muss geeignet verpackt und gekennzeichnet sein.
Der Käufer trägt sämtliche Transportkosten, darunter Verladen, Kennzeichnen und Freimachen der Lieferung. Sämtliche Kosten­ und Risiken gehen auf ihn über, sobald die Lieferung am vereinbarten Ort bereitgestellt ist.

Für die Bilanz des Verkäufers V

Der Verkäufer hat seine Leistung zum 31.12. vollständig erbracht, indem er die Ware übergeben hat. Er hat deshalb einen Gewinn realisiert und muss nun am Bilanzstichtag eine Forderung gegenüber dem Kunden K ausweisen. Die Ware ist ihm bilanziell nicht mehr zuzurechnen.

Für die Bilanz des Käufers K

Aufgrund der Einigung und der Übergabe hat der Käufer K das Eigentum an der Lieferung erlangt. Zum Bilanzstichtag am 31.12. muss er die T-Shirts aktivieren und seine Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer passivieren.

Free Carrier / frei Frachtführer

Im Versendungsfall (FCA) kommt eine dritte Partei ins Spiel: der Transporteur.
Der Verkäufer bringt die Ware zum vereinbarten Lieferort. Er sorgt auf seine Kosten­ für Verpackung, Warenprüfung und Freimachung.
Der Käufer trägt die Kosten­ für den (Haupt-) Transport und ist außerdem für eine mögliche Einfuhr verantwortlich. Die Preisgefahr geht mit der Übergabe an einen Transporteur auf den Käufer über: Er muss also die Kosten­ tragen, falls die Lieferung während des Transports Schaden nimmt.

Für die Bilanz des Verkäufers V

Der Verkäufer V hat die Ware übergeben und damit seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt. Demnach muss er zum Bilanzstichtag eine Forderung ausweisen.

Für die Bilanz des Käufers K

Der Käufer K kann noch nicht über die Lieferung verfügen. Deshalb ist vorstellbar, dass er die Lieferung noch nicht bilanziert.

Einige Experten und Kommentatoren sind jedoch der Auffassung, dass die Lieferung dem Käufer zuzurechnen ist, wenn zum Beispiel die Lieferung bei einem normalen Verlauf der Dinge beim Käufer tatsächlich eintreffen sollte oder nach dem Bilanzstichtag tatsächlich eingetroffen ist (siehe Winnefeld, Bilanz-Handbuch, D Rz. 210). Steuerrechtlich begründet der Übergang der Preisgefahr noch keine Zuordnung zum Käufer K. Die Lieferung ist dem Käufer erst dann zuzurechnen, wenn er den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz erlangt hat (BFH, 3.8.88, I R 157/84).

Cost, Insurance and Freight / Kosten­, Versicherung und Fracht

Der Versendungsfall (CIF) greift nur bei der See- oder Binnenschifffahrt. Die Gefahr des Verlusts oder Beschädigung der Lieferung geht auf den Käufer K über. Er trägt die Kosten­ des Haupttransportes und eines Transportversicherungsvertrags mit Mindestdeckung.

Für die Bilanz des Verkäufers V

Der Verkäufer V bringt die Lieferung zum Schiff, das die Ware zum Bestimmungshafen befördert. Er hat seine Leistung erbracht und bilanziert zum 31.12. eine Forderung.

Für die Bilanz des Käufers K

Der Seetransport nimmt rund zwei Wochen in Anspruch. Schon am 4.1. erhält der Käufer die Begleitpapiere zur Lieferung (Konnossements). Die Ware trifft erst zum 10.1. ein.
Handelsrechtlich wie steuerrechtlich herrschen unter den Kommentatoren verschiedene Auffassungen: Handelsrechtlich dürfte die Lieferung dem Käufer K zuzurechnen sein, steuerrechtlich noch nicht, da er die Konnossements erst im neuen Jahr erhält.

Delivered At Place / geliefert benannter Ort

Im Lieferfall (DAP) vereinbaren Verkäufer und Käufer einen Bestimmungsort. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die mit der Beförderung der Ware im Zusammenhang stehen. Er hat seine Leistung erst dann erbracht, wenn die Lieferung am vereinbarten Ort entladebereit zur Verfügung steht.

Für die Bilanz des Verkäufers V

Die T-Shirts des Verkäufers V sind zwar noch Ende des Jahres bedruckt und verpackt worden, die Zustellung zum vereinbarten Lieferort gelingt jedoch erst im neuen Jahr.
Der Verkäufer hat seine vereinbarte Leistung deshalb noch nicht erbracht. Am Bilanzstichtag muss er die Ware Bilanzieren und darf noch keine Forderung aktivieren.

Für die Bilanz des Käufers K

Am Bilanzstichtag hat der Käufer noch keine Verfügungsmacht über die Lieferung. Der Vorgang wird als „schwebendes Geschäft“ eingestuft und von K bilanziell nicht abgebildet.

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Quellen

Bilanzierung „schwimmender bzw. rollender„ Ware, GKK Partners, abgerufen am 29.5.2019, https://www.gkkpartners.de/mandanteninformationen/bilanzierung-schwimmender-bzw-rollender-ware.html

Incoterms, Weltweit klare Regeln. IHK Nürnberg für Mittelfranken, abgerufen am 29.5.2019, https://www.ihk-nuernberg.de/de/IHK-Magazin-WiM/WiM-Archiv/WIM-Daten/2017-05/business/incoterms

In welchen Fällen ist die unterwegs befindliche Ware am Bilanzstichtag zu bilanzieren? Von Sonja Hagedorn, IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, abgerufen am 29.5.2019, https://www.iww.de/mbp/schwerpunktthema/bilanzierung-in-welchen-faellen-ist-die-unterwegs-befindliche-ware-am-bilanzstichtag-zu-bilanzieren-f53196

Lieferung / 1.2 Verschaffung der Verfügungsmacht, von Professor Rolf-Rüdiger Radeisen, Haufe Verlag, abgerufen am 29.5.2019, https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/lieferung-12-verschaffung-der-verfuegungsmacht_idesk_PI11525_HI1504295.html

Schwimmende Ware: Bilanzierung und Umsatzsteuer von Wolfgang Macht, Haufe Verlag, abgerufen am 29.5.2019, https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/schwimmende-ware-bilanzierung-und-umsatzsteuer_idesk_PI11525_HI1139347.html

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