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Stichprobeninventur

Viele Unternehmen bereiten sich bereits jetzt auf die jährliche Inventur vor. In diesem Jahr stehen sie vor besonderen Herausforderungen: Wie gelingt eine gesetzlich zulässige und zugleich aussagekräftige Inventur unter Corona-Bedingungen?

• Aus Gründen der Sicherheit arbeiten viele Mitarbeiter im Homeoffice. Für die Inventur müssen sie zurückgeholt werden, was das Risiko einer Ansteckung erhöht.
• Vielfach ist wegen Kurzarbeit die Personaldecke ausgedünnt.
• Externe Hilfskräfte zu engagieren, wie sonst üblich, weckt ein ungutes Gefühl. Es braucht ein Hygiene-Konzept, um sie vor einer Ansteckung zu schützen.

Stichprobeninventur als Ausweg

Als Ausweg bietet sich für viele Fälle eine Stichprobeninventur an. Sie ist sowohl Handels- als auch Steuerrechtlich zulässig. Die Stichprobeninventur ist ein …
„handels- und steuerrechtlich zulässiges Inventurvereinfachungsverfahren (§ 241 I HGB), bei dem der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer, wahrscheinlichkeitstheoretisch abgesicherter Verfahren aufgrund von Stichproben ermittelt wird (Teilerhebung).
Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur, wenn die Teilerhebung unter Einhaltung des Grundsatzes der Vollständigkeit (der Stichprobe und der zu inventarisierenden Grundgesamtheit) nachprüfbare und einer Vollinventur gleichwertige Ergebnisse liefert. Dies ist nur bei ordnungsmäßiger Lagerbuchführung möglich. Die Stichprobeninventur bietet wegen der kürzeren Erhebungs- und Auswertungszeiten bes. Kosten­vorteile.“
Gabler Wirtschaftslexikon: Stichprobeninventur
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stichprobeninventur-43489/version-266818

Fehler – nicht ausgeschlossen

Im Kern prüft die Stichprobeninventur, inwieweit die im System geführten Bestände mit denen im Lager übereinstimmen.
Ist eine Stichprobe falsch oder unglücklich gezogen, also nicht aussagekräftig, wird der Fehler auf den gesamten Lagerbestand hochgerechnet. Um zu große Abweichungen zu verhindern, arbeitet man bei einer Stichprobeninventur mit Qualitätskennzahlen und definierten Toleranzwerten für Abweichungen. Der relative Stichprobenfehler darf 1 Prozent nicht überschreiten. (Quelle: https://www.business-wissen.de/artikel/inventur-die-vorteile-einer-stichprobeninventur)
Wem das zu unsicher erscheint, sollte eines bedenken: Auch Vollinventuren sind fehlerbehaftet. Ermüdung, fehlendes Wissen oder mangelnde Motivation der Mitarbeiter führen zu Zählfehlern.

Voraussetzungen

Eine Stichprobeninventur muss vom Finanzamt freigegeben werden. Unternehmen dürfen sie in eigener Verantwortung umsetzen, sofern sie sich mit ihrem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater abstimmen.

In manchen Fällen ist die Stichprobeninventur generell unzulässig: Leicht verderblichen Waren gehören dazu, ebenso Erzeugnisse, die einem unkontrollierbaren Schwund unterliegen sowie wertvolle Produkte.

Für die Zulassung zu einer Stichprobeninventur spricht eine ordnungsgemäße Bestandsführung auf hohem Niveau. Ein leistungsfähiges Softwaresystem, das die Lagerbewegungen realistisch abbildet, ist Grundbedingung.

Eine Stichprobeninventur kann die Lösung sein, um die Inventur unter den aktuell erschwerten Bedingungen zu bewältigen. Vielleicht bildet sie sogar den Auftakt für eine dauerhafte Umstellung, denn eine Vollinventur ist zeit- und personalintensiv. Bei einer Stichprobeninventur hingegen sinkt der Zählaufwand auf etwa 5 Prozent.

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