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Interne Leistungs­verrech­nung: Stufen­leiter­ver­fahren und das iterative Verfahren

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Für die innerbetriebliche Leistungs­verrech­nung stehen Ihnen unterschiedliche Umlageverfahren zur Verfügung. Gebräuchlich und einfach sind das Stufen­leiter­ver­fahren und das iterative Verfahren. Worin der Unterschied liegt, erfahren Sie hier:

Stufen­leiter­ver­fahren

Das Stufen­leiter­ver­fahren ist ein Verfahren der innerbetrieblichen Leistungs­verrech­nung. Die Gemeinkosten aus den Vorkostenstellen werden auf die Haupt- bzw. Endkostenstellen verteilt.

Beim Stufen­leiter­ver­fahren ist die Leistungs­verrech­nung zwischen den Vorkostenstellen möglich, allerdings nur in eine Richtung. Die Kosten­­stellen­ werden aufeinanderfolgend angeordnet: Jede Kosten­stelle gibt Leistungen an nachfolgende Kosten­­stellen­ ab. Eine Verrech­nung rückwärts ist nicht möglich. Das Stufen­leiter­ver­fahren zählt deshalb zu den nicht-exakten Verfahren.

Beispiel

Angelegt sind die Kosten­­stellen­ 1 bis 4
Stellen Sie sich zum Beispiel die Umlage von Energiekosten pro Quadratmeter für jede Kosten­stelle vor. Sie schreiben Primärkosten (PK) – also Energiekosten – in Höhe von 1.000 Euro, 2.000 Euro, 2.500 Euro und 3.000 Euro.
Kosten­stelle 1 leistet für an Kosten­stelle 2 = 2 Einheiten, an Kosten­stelle 3 = 10 Einheiten und an Kosten­stelle 4 = 5 Einheiten.
Kosten­stelle 2 liefert an Kosten­stelle 1 = 3 Einheiten, an Kosten­stelle 3 = 12 Einheiten und an Kosten­stelle 4 = 3 Einheiten.

Auf der ersten Verrech­nungsstufe werden die Kosten­ der Kosten­stelle 1 auf alle nachfolgenden Kosten­­stellen­ verrechnet. Die Formel lautet:

qi = primäre Kosten­ der Kosten­stelle i / insgesamt abgegebene Menge

Im Beispiel

1. Stufe

1.000€ / (2+10+5) = 58,82€
Auf die Kosten­stelle 2 werden demnach 2*58,82€ = 117,64 umgelegt, auf die Kosten­stelle 3 werden 10*58,82€ = 588,23€ und auf die Kosten­stelle 4 werden 5*58,82€ = 294,11€ umgelegt.

2. Stufe

Auf der zweiten Verrech­nungsstufe werden die Kosten­ der Kosten­stelle 2 auf die nachfolgenden Kosten­­stellen­ 3 und 4 umgelegt.

Die Berech­nungsformel lautet

qi = primäre Kosten­ + sekundäre Kosten­ der vorhergehenden Kosten­stelle / übrige noch abzugebende Kosten­ der Kosten­stelle i

Das bedeutet:

Auf der Kosten­stelle 2 sind 2.117,64 Euro zu verrechnen.

Sie selbst hat 3+3+12 Leistungseinheiten abgegeben. Da jedoch im Stufen­leiter­ver­fahren nur in eine Richtung verrechnet wird, bleiben die 3 Einheiten an Kosten­stelle 1 unberücksichtigt.

Im Nenner stehen deshalb 2.117,64 Euro, im Zähler nur 15 Einheiten.

2.117,64€/15 = 141,17€

Auf die Kosten­stelle 3 werden damit 12*141,17€ = 1.694,11€ umgelegt und auf die Kosten­stelle 4 werden 3*141,17€ = 423,52€


Das Stufen­leiter­ver­fahren ist zumindest teilweise in der Lage, die interne Leistungs­verrech­nung abzubilden. Dabei bleibt es noch immer recht einfach. Gegenseitige Leistungsbeziehungen bleiben jedoch unberücksichtigt.

Für die Genauigkeit der Berech­nung ist die Reihenfolge der abgerechneten Kosten­­stellen­ ausschlaggebend: Die Kosten­stelle, die die wenigsten Leistungen empfängt, sollte auf der ersten Stufe stehen.

Für den Fall, dass sich die Leistungsströme im Zeitablauf verschieben, sollte die Reihenfolge verändert werden – und das ist ganz schön aufwändig.

Das iterative Verfahren

Das iterative Verfahren geht einen Schritt weiter und bildet die gegenseitigen Leistungsbeziehungen ab. Es ist – wenn man so will – eine Erweiterung des Stufen­leiter­ver­fahrens.
Auch das iterativ Verfahren ist nicht völlig exakt, jedoch genau genug. Es ist darauf angelegt, sich dem tatsächlichen Wert der Leistungsbeziehungen schrittweise anzunähern.

Der Vorteil hier: Die Reihenfolge der Kosten­­stellen­ ist gleich. Sollten sich im Zeitablauf die gegenseitig ausgetauschten Leistungen verändern, bleibt dies ohne Wirkung.

Beispiel

Es besteht die gleiche Leistungs­verflechtung wie im Beispiel 1.

Die erste Stufe der Leistungs­verrech­nung liefert das gleiche Ergebnis wie im Stufen­leiter­ver­fahren.

Auf der zweiten Stufe werden die Kosten­ der Kosten­stelle 2 auf die übrigen Kosten­­stellen­ verteilt. Anders als im Beispiel 1 werden Kosten­ auf die Kosten­stelle 1 zurückberechnet.

Die Formel lautet:

qi = primäre Kosten­ + sekundäre Kosten­ der vorhergehenden Kosten­stelle / alle abzugebenden Kosten­ der Kosten­stelle i

Es gilt:

2.117,64€/17 = 117,64€

Nach dem Verteilungsschlüssel erhält die Kosten­stelle 1 auf die Art 352,93€ zurück. Auf Kosten­stelle 3 werden ebenfalls 352,93€ und auf Kosten­stelle 4 1.411,75€ verteilt.

Im dritten Schritt werden die Kosten­ der Kosten­stelle 1 erneut weiterverrechnet. Es sind 352,93€. Die Kosten­stelle 2 erhält nun 41,52€, die Kosten­stelle 3 207,60€ und die Kosten­stelle 4 erhält 103,80€.

Im vierten Schritt können die Kosten­ der Kosten­stelle 2 erneut weitergegeben werden. Um nicht bis in alle Ewigkeit die Restbeträge zu verrechnen, sollten Unternehmen eine Grenze für den noch zu verrechnenden Restbetrag festlegen. Ob 10 Euro oder 1.000 Euro angemessen sind, hängt zum Beispiel von der Größe des Unternehmens ab. In anderen Fällen setzt die hinterlegte Software Grenzen.

Das iterative Verfahren ist ein pragmatisches Rechenwerk und dabei ebenso aussagekräftig wie das Gleichungsverfahren. Letzteres ist etwas genauer, basiert jedoch auf einem umfangreichen Gleichungssystem. Der Zugewinn an Genauigkeit ist gemessen am zusätzlichen Rechenaufwand ungemein hoch. Das iterative Verfahren ist flexibler als das Stufen­leiter­ver­fahren, da es keine Rücksicht auf die Reihenfolge der Verrech­nung nehmen muss.

Einfach, flexibel oder beides zugleich?

Mit der App Kosten­rech­nung 365 haben Sie die Wahl: Sie können alle Verfahren der Leistungs­verrech­nung anwenden. Das iterative Verfahren empfiehlt sich jedoch, denn es bleibt im Zeitablauf flexibel, liefert ausreichend genaue Ergebnisse und ist zugleich einfach. Erfahren Sie mehr und besuchen einen unsere nächsten Webinare. 

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