Interne Leistungsverrechnung: Stufenleiterverfahren und das iterative Verfahren
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Für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung stehen Ihnen unterschiedliche Umlageverfahren zur Verfügung. Gebräuchlich und einfach sind das Stufenleiterverfahren und das iterative Verfahren. Worin der Unterschied liegt, erfahren Sie hier:
Stufenleiterverfahren
Das Stufenleiterverfahren ist ein Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Die Gemeinkosten aus den Vorkostenstellen werden auf die Haupt- bzw. Endkostenstellen verteilt.
Beim Stufenleiterverfahren ist die Leistungsverrechnung zwischen den Vorkostenstellen möglich, allerdings nur in eine Richtung. Die Kostenstellen werden aufeinanderfolgend angeordnet: Jede Kostenstelle gibt Leistungen an nachfolgende Kostenstellen ab. Eine Verrechnung rückwärts ist nicht möglich. Das Stufenleiterverfahren zählt deshalb zu den nicht-exakten Verfahren.
Beispiel
Angelegt sind die Kostenstellen 1 bis 4
Stellen Sie sich zum Beispiel die Umlage von Energiekosten pro Quadratmeter für jede Kostenstelle vor. Sie schreiben Primärkosten (PK) – also Energiekosten – in Höhe von 1.000 Euro, 2.000 Euro, 2.500 Euro und 3.000 Euro.
Kostenstelle 1 leistet für an Kostenstelle 2 = 2 Einheiten, an Kostenstelle 3 = 10 Einheiten und an Kostenstelle 4 = 5 Einheiten.
Kostenstelle 2 liefert an Kostenstelle 1 = 3 Einheiten, an Kostenstelle 3 = 12 Einheiten und an Kostenstelle 4 = 3 Einheiten.
Auf der ersten Verrechnungsstufe werden die Kosten der Kostenstelle 1 auf alle nachfolgenden Kostenstellen verrechnet. Die Formel lautet:
qi = primäre Kosten der Kostenstelle i / insgesamt abgegebene Menge
Im Beispiel
1. Stufe
1.000€ / (2+10+5) = 58,82€
Auf die Kostenstelle 2 werden demnach 2*58,82€ = 117,64 umgelegt, auf die Kostenstelle 3 werden 10*58,82€ = 588,23€ und auf die Kostenstelle 4 werden 5*58,82€ = 294,11€ umgelegt.
2. Stufe
Auf der zweiten Verrechnungsstufe werden die Kosten der Kostenstelle 2 auf die nachfolgenden Kostenstellen 3 und 4 umgelegt.
Die Berechnungsformel lautet
qi = primäre Kosten + sekundäre Kosten der vorhergehenden Kostenstelle / übrige noch abzugebende Kosten der Kostenstelle i
Das bedeutet:
Auf der Kostenstelle 2 sind 2.117,64 Euro zu verrechnen.
Sie selbst hat 3+3+12 Leistungseinheiten abgegeben. Da jedoch im Stufenleiterverfahren nur in eine Richtung verrechnet wird, bleiben die 3 Einheiten an Kostenstelle 1 unberücksichtigt.
Im Nenner stehen deshalb 2.117,64 Euro, im Zähler nur 15 Einheiten.
2.117,64€/15 = 141,17€
Auf die Kostenstelle 3 werden damit 12*141,17€ = 1.694,11€ umgelegt und auf die Kostenstelle 4 werden 3*141,17€ = 423,52€
Das Stufenleiterverfahren ist zumindest teilweise in der Lage, die interne Leistungsverrechnung abzubilden. Dabei bleibt es noch immer recht einfach. Gegenseitige Leistungsbeziehungen bleiben jedoch unberücksichtigt.
Für die Genauigkeit der Berechnung ist die Reihenfolge der abgerechneten Kostenstellen ausschlaggebend: Die Kostenstelle, die die wenigsten Leistungen empfängt, sollte auf der ersten Stufe stehen.
Für den Fall, dass sich die Leistungsströme im Zeitablauf verschieben, sollte die Reihenfolge verändert werden – und das ist ganz schön aufwändig.
Das iterative Verfahren
Das iterative Verfahren geht einen Schritt weiter und bildet die gegenseitigen Leistungsbeziehungen ab. Es ist – wenn man so will – eine Erweiterung des Stufenleiterverfahrens.
Auch das iterativ Verfahren ist nicht völlig exakt, jedoch genau genug. Es ist darauf angelegt, sich dem tatsächlichen Wert der Leistungsbeziehungen schrittweise anzunähern.
Der Vorteil hier: Die Reihenfolge der Kostenstellen ist gleich. Sollten sich im Zeitablauf die gegenseitig ausgetauschten Leistungen verändern, bleibt dies ohne Wirkung.
Beispiel
Es besteht die gleiche Leistungsverflechtung wie im Beispiel 1.
Die erste Stufe der Leistungsverrechnung liefert das gleiche Ergebnis wie im Stufenleiterverfahren.
Auf der zweiten Stufe werden die Kosten der Kostenstelle 2 auf die übrigen Kostenstellen verteilt. Anders als im Beispiel 1 werden Kosten auf die Kostenstelle 1 zurückberechnet.
Die Formel lautet:
qi = primäre Kosten + sekundäre Kosten der vorhergehenden Kostenstelle / alle abzugebenden Kosten der Kostenstelle i
Es gilt:
2.117,64€/17 = 117,64€
Nach dem Verteilungsschlüssel erhält die Kostenstelle 1 auf die Art 352,93€ zurück. Auf Kostenstelle 3 werden ebenfalls 352,93€ und auf Kostenstelle 4 1.411,75€ verteilt.
Im dritten Schritt werden die Kosten der Kostenstelle 1 erneut weiterverrechnet. Es sind 352,93€. Die Kostenstelle 2 erhält nun 41,52€, die Kostenstelle 3 207,60€ und die Kostenstelle 4 erhält 103,80€.
Im vierten Schritt können die Kosten der Kostenstelle 2 erneut weitergegeben werden. Um nicht bis in alle Ewigkeit die Restbeträge zu verrechnen, sollten Unternehmen eine Grenze für den noch zu verrechnenden Restbetrag festlegen. Ob 10 Euro oder 1.000 Euro angemessen sind, hängt zum Beispiel von der Größe des Unternehmens ab. In anderen Fällen setzt die hinterlegte Software Grenzen.
Das iterative Verfahren ist ein pragmatisches Rechenwerk und dabei ebenso aussagekräftig wie das Gleichungsverfahren. Letzteres ist etwas genauer, basiert jedoch auf einem umfangreichen Gleichungssystem. Der Zugewinn an Genauigkeit ist gemessen am zusätzlichen Rechenaufwand ungemein hoch. Das iterative Verfahren ist flexibler als das Stufenleiterverfahren, da es keine Rücksicht auf die Reihenfolge der Verrechnung nehmen muss.
Einfach, flexibel oder beides zugleich?
Mit der App Kostenrechnung 365 haben Sie die Wahl: Sie können alle Verfahren der Leistungsverrechnung anwenden. Das iterative Verfahren empfiehlt sich jedoch, denn es bleibt im Zeitablauf flexibel, liefert ausreichend genaue Ergebnisse und ist zugleich einfach. Erfahren Sie mehr und besuchen einen unsere nächsten Webinare.
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